Taxi mit Kindersitz in Rastatt: Was Eltern wissen sollten

Taxi mit Kindersitz in Rastatt – Taxi Osman Ratgeber für Eltern

Die kurze Antwort: Auch im Taxi müssen Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm grundsätzlich mit einem passenden Kindersitz gesichert werden.
Für Taxis gilt eine Ausnahme: Auf der Rückbank müssen nur zwei Kinder ab 9 kg gesichert werden können, mindestens eines davon mit 9 bis 18 kg.
Sagen Sie uns bei der Buchung Alter, Gewicht und Anzahl der Kinder – und bringen Sie für Babys am besten Ihre eigene Babyschale mit.

Mit Kindern unterwegs zu sein heißt: Kinderwagen, Wickeltasche, vielleicht ein Koffer – und die Frage, ob im Taxi überhaupt ein Kindersitz vorhanden ist. In diesem Ratgeber erklären wir, was die Straßenverkehrs-Ordnung für Kinder im Taxi vorschreibt, wann Sie Ihren eigenen Sitz mitbringen sollten und wie Sie ein Taxi in Rastatt für die Fahrt mit Kindern richtig buchen.

Gilt die Kindersitzpflicht auch im Taxi?

Ja, grundsätzlich schon. Nach § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, auf Sitzen mit Sicherheitsgurt nur mit einer geeigneten Kinderrückhalteeinrichtung mitgenommen werden – also mit Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung.

Für Taxis macht die StVO allerdings eine Ausnahme. Sie ist bewusst eng gefasst:

  • Nur auf der Rückbank: Die Pflicht zur Sicherung ist auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt.
  • Mindestausstattung: Für mindestens ein Kind zwischen 9 und 18 kg muss eine Sicherung möglich sein.
  • Keine Ausnahme bei regelmäßigen Fahrten: Werden Kinder regelmäßig befördert, etwa täglich zur Kita oder Schule, gilt die volle Kindersitzpflicht.

Was bedeutet die Regel für mein Kind?

Je nach Alter und Gewicht ergibt sich ein anderes Bild. Diese Übersicht hilft bei der Planung:

Ihr Kind Was gilt im Taxi? Unser Tipp
Baby unter 9 kg Von der Taxi-Ausnahme nicht erfasst – das Taxi muss keine Babyschale bereithalten Eigene Babyschale mitbringen
Kleinkind 9 bis 18 kg Für mindestens ein Kind dieser Gewichtsklasse muss eine Sicherung möglich sein Bei der Buchung Alter und Gewicht nennen
Zwei Kinder ab 9 kg Beide müssen auf der Rückbank gesichert werden können Anzahl und Gewicht beider Kinder angeben
Drei oder mehr Kinder Die Ausnahme deckt nur zwei Kinder ab Eigene Sitze mitbringen oder vorher mit uns abstimmen
Ältere Kinder unter 150 cm Bis 12 Jahre ist eine Sitzerhöhung nötig Kompakte Sitzerhöhung ist leicht mitzunehmen
Regelmäßige Fahrten (z. B. Kita) Ausnahme gilt nicht – volle Kindersitzpflicht Feste Lösung mit eigenem Sitz absprechen

Unabhängig von der Rechtslage gilt: Ein passender, richtig eingebauter Sitz ist immer die sicherste Lösung für Ihr Kind.

Wie buche ich ein Taxi mit Kindersitz bei Taxi Osman?

  1. Früh buchen: Bestellen Sie Ihre Fahrt möglichst im Voraus, telefonisch unter 07222 4011009 oder über das Formular Fahrt buchen.
  2. Kinder genau angeben: Nennen Sie Anzahl, Alter und ungefähres Gewicht oder Größe jedes Kindes.
  3. Eigene Sitze ankündigen: Sagen Sie uns, ob Sie eine Babyschale oder einen Kindersitz selbst mitbringen.
  4. Gepäck nicht vergessen: Kinderwagen, Buggy und Koffer brauchen Platz im Kofferraum – bitte bei der Buchung erwähnen.
  5. Kurz bestätigen lassen: Wir klären mit Ihnen vorab, wie die Kinder auf der Fahrt gesichert werden.

Wie eine Vorbestellung im Detail funktioniert und welche Angaben sonst noch wichtig sind, lesen Sie im Ratgeber Wie kann ich ein Taxi in Rastatt vorbestellen?

Eigene Babyschale oder Kindersitz mitbringen: Worauf achten?

  • Befestigung prüfen: Viele Babyschalen lassen sich ohne Basisstation mit dem Dreipunktgurt befestigen. Prüfen Sie in der Anleitung, ob Ihr Modell dafür zugelassen ist.
  • Einbau vorher üben: Wer den Sitz schon einmal ohne Basis eingebaut hat, ist am Taxi in einer Minute startklar.
  • Rückwärts gerichtet: Babyschalen werden entgegen der Fahrtrichtung eingebaut. Auf dem Beifahrersitz nur bei abgeschaltetem Front-Airbag.
  • Sitzerhöhung für Größere: Für Schulkinder reicht oft eine leichte Sitzerhöhung, die in jede Tasche passt.
  • Am Ziel mitnehmen: Denken Sie beim Aussteigen an Ihren Sitz – besonders nach langen Reisetagen.

Für welche Fahrten mit Kindern lohnt sich das Taxi?

Kostet die Fahrt mit Kind mehr?

Kinder werden im Taxi nicht pro Kopf abgerechnet: Der Fahrpreis gilt für das ganze Fahrzeug und richtet sich innerhalb des Landkreises nach dem amtlichen Taxitarif. Ob für Ihre Fahrt ein Zuschlag anfällt, zum Beispiel für ein Großraumtaxi, hängt von der Tarifverordnung ab. Fragen Sie bei der Buchung einfach nach. Wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie im Ratgeber Was kostet eine Taxifahrt in Rastatt?

Häufige Fragen zum Taxi mit Kindersitz in Rastatt

Muss ein Taxi einen Kindersitz haben?

Ein Taxi muss auf der Rückbank zwei Kinder ab 9 kg sichern können, für mindestens ein Kind zwischen 9 und 18 kg. So steht es in § 21 Abs. 1a StVO. Für Babys unter 9 kg muss kein Sitz bereitgehalten werden.

Darf mein Kind ohne Kindersitz im Taxi mitfahren?

Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm müssen grundsätzlich gesichert werden. Die Ausnahme für Taxis begrenzt diese Pflicht auf zwei Kinder ab 9 kg. Am sichersten ist es immer, wenn jedes Kind einen passenden Sitz hat.

Kann ich meine eigene Babyschale im Taxi benutzen?

Ja. Viele Babyschalen lassen sich mit dem Dreipunktgurt befestigen. Prüfen Sie vorher in der Anleitung, ob Ihr Modell dafür zugelassen ist, und sagen Sie uns bei der Buchung Bescheid.

Gilt die Taxi-Ausnahme auch für die tägliche Fahrt zur Kita?

Nein. Werden Kinder regelmäßig befördert, gilt die volle Kindersitzpflicht. Für solche Fahrten sollte für jedes Kind ein geeigneter Sitz vorhanden sein.

Was muss ich bei der Buchung angeben?

Nennen Sie Anzahl, Alter und ungefähres Gewicht der Kinder, ob Sie eigene Sitze mitbringen und welches Gepäck mitfährt, etwa einen Kinderwagen. Taxi Osman erreichen Sie rund um die Uhr unter 07222 4011009.

Mit Kindern unterwegs? Buchen Sie Ihr Taxi in Rastatt rechtzeitig, telefonisch unter 07222 4011009 oder online über das Buchungsformular, und nennen Sie uns Alter und Gewicht Ihrer Kinder. Alle Leistungen finden Sie auf der Seite Leistungen, Erfahrungen anderer Fahrgäste in unseren Bewertungen.

Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 21 Abs. 1a. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Stand: Oktober 2026.

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